Ehemalige Aktionäre der Hypo Real Estate (HRE) sind mit einer Klage gegen die Zwangsverstaatlichung der Bank gescheitert.
Mit dem Ausschluss der Aktionäre aus dem Unternehmen durch das sogenannte Squeeze Out habe der Bund nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, urteilte das Landgericht München am Donnerstag. Für das Gericht liege keine Enteignung vor, so die Richter. Der Bund hatte die Bank nach der massiven Notlage im Herbst 2008 schrittweise übernommen.
Die Anleger hatten dem Immobilienfinanzierer vorgeworfen, sie über das tatsächliche Ausmaß der Unternehmensprobleme nicht rechtzeitig informiert zu haben. Der damalige Vorstandschef der HRE, Georg Funke, hatte immer wieder beteuert, dass seine Bank nicht von der Krise auf dem US-Hypothekenmarkt betroffen sei.