Angesichts zahlreicher Klagen gegen Kindertagesstätten und Spielplätze in Wohngebieten schafft die Bundesregierung jetzt Rechtsklarheit.
Kinderlärm sei "im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung", heißt es der "Bild-Zeitung" (Mittwochausgabe) zufolge im Entwurf von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) für eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Kitas und Spielplätze in Wohngebieten seien danach "generell zuzulassen". Über die Novelle will das Bundeskabinett kommende Woche beraten. Mit der Gesetzesänderung werden laut der Zeitung die Voraussetzungen für eine entsprechende Anpassung des Baurechts und des zivilen Nachbarschaftsrechts geschaffen. Klagen gegen Kitas in Wohngebieten würden somit hinfällig, bereits ergangene Urteile könnten auf Basis des neuen Rechts angefochten werden.
Mit dem neuen Gesetz wolle die Bundesregierung "ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft" setzen, heißt es in dem "Bild" vorliegenden Entwurf. Widerstand kommt aus der CDU. Die einflussreiche Senioren-Union, mit 57.000 Mitgliedern nach der Jungen Union die zweitgrößte CDU-Bundesvereinigung, geht auf Gegenkurs zu Umweltminister Röttgen. Sie hält das neue Gesetz für verfassungswidrig. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Ü 60-Generation in der CDU, Leonhard Kuckart, sagte der Online-Redaktion der Zeitung: "Selbstverständlich haben Kinder das Recht zu lärmen und zu toben, aber nicht überall. Nicht nur Kinder haben Rechte, auch ältere Menschen. Dazu gehört nach einem langen Berufsleben oder Leben im Dienste der Familie das Anrecht auf Ruhe und Erholung. Wir wünschen uns eine Lösung, die versöhnt und nicht spaltet."
Kuckart weiter: "Die generelle Zulassung von Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten verstößt meiner Überzeugung nach gegen Artikel 2 des Grundgesetzes. Dieser garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit nicht die Rechte anderer verletzt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt nicht zum Zusammenhalt der Generationen bei. Ein Dauerpegel von 90 Dezibel bleibt eine unzumutbare Lärmbelästigung – gleich, ob die Quelle nun sympathisches Kindergeschrei ist oder das Hämmern eines Pressluftbohrers."