Berlin: Förmliches Vergabeverfahren für Tempelhofer Damm startet

Das rund 17.000 m² große Grundstück nördlich des Rathauses Tempelhof am Tempelhofer Damm 161-165 steht wieder zum Verkauf. Der Liegenschaftsfonds Berlin wird das Areal erstmals im Zuge einer so genannten förmlichen Vergabe veräußern. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Bezirk, im Kaufvertrag auch Bauverpflichtungen oder den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zu regeln.

Mit dem Verkauf des Grundstücks für ein Einkaufszentrum strebt der Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine weitere Stärkung des Einzelhandels und eine Aufwertung des Tempelhofer Damms an. Der Kaufvertrag wird die Verpflichtung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages beinhalten, der die infrastrukturellen und städtebaulichen Verpflichtungen zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zwischen dem Investor und dem Bezirk regelt.

„Üblicherweise verkaufen wir im Bieterverfahren, bei dem das höchste Gebot und die Bonität des Bieters die einzigen Kriterien für den Verkauf sind. Der Europäische Gerichtshof hat nun Verträge, die Bauverpflichtungen beinhalten, als ausschreibungspflichtige Beschaffungsvorgänge qualifiziert. Deutsche Gerichte haben sich dieser Auffassung angeschlossen. Aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des OLG Düsseldorf mussten wir deshalb das Spektrum der Vermarktungswege des Liegenschaftsfonds zur Umsetzung städtebaulicher Ziele erweitern. Grundstückskaufverträge, die eine Bauverpflichtung oder die Verpflichtung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages enthalten, unterliegen jetzt dem strengen vergaberechtlichen Verfahren“, so Holger Lippmann, Geschäftsführer des Liegenschaftsfonds.

Der Verkauf des Grundstücks Tempelhofer Damm 161-165 erfolgt deshalb in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewer-ber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Interessenten können ihre Unterlagen bis zum 14. Juli einreichen.

Der Ausschreibungstext des Europäischen Amtsblattes und umfassende Informationen zum Verfahren sind auf der Website des Liegenschaftsfonds unter www.liegenschaftsfonds.de veröffentlicht.

Die Rechtslage: Nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs handelt es sich bei Grundstückskaufverträgen mit Bauverpflichtung um einen aus-schreibungspflichtigen Beschaffungsvorgang, egal, ob die Kommune Eigentümer des Bauwerkes wird oder das Objekt einem privaten Eigentümer gehört. Diese Rechtssprechung haben deutsche Gerichte im vergangenen Jahr aufgegriffen und erweitert.

Perspektive: Der Liegenschaftsfonds Berlin wird das förmliche Vergabeverfahren in Einzelfällen anwenden und ausgewählte Grundstücke in abgestuften Verhandlungsverfahren am Markt anbieten. Im Juni 2008 startet der Liegenschaftsfonds das Vergabeverfahren für die nördlichen Baufelder am Humboldthafen.

Quelle: Liegenschaftsfonds Berlin, 27.05.2008