BFW kritisiert Uneinigkeit im Vermittlungsausschuss zur Energetischen Sanierungs-AfA. Der Vermittlungsausschuss konnte sich in seiner Sitzung vom 22.11.2011 nicht einigen – so lässt sich das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung beim Thema Energiewende 2050 nicht realisieren. „Ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen“, heißt das knappe Resümee nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses vom 22. November 2011. Nach Informationen des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungswirtschaft e. V. wollte ein Bundesland noch weitere Themen draufsatteln, für den BFW eine unnötige Verkomplizierung der Dinge. Daher fällt das Fazit der BFW-Bundesgeschäftsführerin, Ira von Cölln, ernüchternd aus: „Damit ist keinem geholfen, weitere Sachverhalte und Forderungen ins Spiel zu bringen, jetzt ist es an der Zeit zu handeln. Die Energiewende muss auch durch steuerliche Anreize für Hausbesitzer angepackt werden“.
„Die Eigentümer dürfen nicht allein gelassen werden“, so von Cölln. Dabei geht es immerhin um 61 Prozent bzw. 14,5 Millionen Wohnungen in Deutschland (Stand 2006), die von privaten Kleinanbietern gehalten werden. „Diese waren bislang bei den Förderprogrammen für energetische Sanierung mehr oder weniger außen vor, umso wichtiger, dieses Thema mit aller Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit anzugehen“, sagt von Cölln. Der Bund habe dieses Jahr bereits ohne Gegenleistung die Bundesländer mit 17,4 Milliarden Euro entlastet, indem er die Kosten der Unterkunft vollständig übernommen hat. „Jetzt gibt es keine Ausreden mehr für die Bundesländer“, mahnt von Cölln.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Vermieter Aufwendung für energetische Sanierungen über zehn Jahre zu je zehn Prozent abschreiben können, wenn nach der Maßnahme der Energieverbrauch bei höchstens 85 Prozent eines vergleichbaren Neubaus (KfW-Effizienzhaus 85) liegt. Im Dezember soll das Thema erneut im Bundesrat behandelt werden, vielleicht die letzte Chance für die ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung.