BFW: Vermieter von Gewerbeimmobilien werden verfassungswidrig diskriminiert

Das seit einem Jahr bestehende Erbschaftsteuergesetz ist verfassungsrechtlich bedenklich. Gewerbeimmobilien von der erbschaftsteuerlichen Verschonung auszunehmen, verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Das geht aus einem heute in Berlin vorgelegten Gutachten von Professor Dr. Joachim Lang, Ordinarius für Steuerrecht an der Universität zu Köln, hervor, das im Auftrag des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen erstellt wurde. „Die Unterscheidung zwischen vermieteten Wohnimmobilien und anderen vermieteten Gewerbeimmobilien ist nicht nachvollziehbar. Es gibt keinen Grund, nur gewerbliche Wohnungsunternehmen in die Begünstigung des Betriebsvermögens einzubeziehen und andere Immobilienunternehmen auszuschließen“, erklärt der Kölner Steuerrechtler Lang und empfiehlt, die Ungleichbehandlung zügig zu korrigieren.

Die Gemeinwohlgebundenheit, die das Bundesverfassungsgericht 2006 als Maßstab für die Schonung von Unternehmensvermögen festgelegt hat, träfe in besonderer Weise auf Immobilien zu, da diese im Gegensatz zu mobilem Finanz- und Unternehmenskapital nicht exportiert werden könnten und Arbeitsplätze im Inland schaffen würden. Zudem unterstreicht das Gutachten die besondere Gemeinwohlgebundenheit von Wohnungsunternehmen durch den Mieterschutz.

„Vermieter von Gewerbeimmobilien sind wie Privatpersonen von der Erbschaftsteuer betroffen und damit wesentlich schlechter gestellt als nach der alten Regelung. Es ist nicht zu erklären, welcher Unterschied zwischen einem Vermieter beispielsweise von Büroimmobilien und einem Vermieter von Wohnungen oder auch einem Aufsteller von Kaffeemaschinen besteht. Die Automatenvermietung ist nach erbschaftsteuerlichem Ansatz steuerbegünstigt, weil es sich bei der Aufstellung von Kaffeemaschinen in großen Unternehmen um begünstigtes Betriebsvermögen handelt, bei Vermietung von Gewerbeimmobilien nicht“, erläutert der BFW-Präsident Walter Rasch die Problematik für Immobilienunternehmen. Die Korrekturen der Erbschaftsteuer im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes seien zwar ein positives Signal, nützten aber durch die Ausklammerung der Gewerbeimmobilie weiten Teilen der mittelstandsgeprägten Immobilienbranche nicht.

Die Politik verkenne, dass an der Immobilienwirtschaft rund 3,8 Millionen Arbeitsplätze hängen. Nur wenige Branchen wie der Handel oder das Verarbeitende Gewerbe beschäftigten mehr Mitarbeiter. Oftmals seien die Bestände gewerblicher Vermietung historisch gewachsen und stammten aus Zeiten, in denen die Immobilien noch als Fabriken genutzt wurden. Die Unternehmen hätten sich dem Zeitgeist angepasst und vermieteten nun an andere Gewerbetreibende, Künstler, Zahnärzte etc. Nur der Gesetzgeber ignoriere hier die Zeichen der Zeit. (Gi24/BFW)

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