Maklerrecht: Der „Maklervertrag“
Der Maklervertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 652 bis 655 BGB unter der veralteten Bezeichnung „Mäklervertrag“ geregelt. Nachfolgende Ausführungen konzentrieren sich auf die Geschäfte der Makler, die gewerbsmäßig Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und […]