Keine Einigung bei energetischer Gebäudesanierung

Kein Kompromiss bei energetischer Gebäudesanierung. Der Vermittlungsausschuss hat in der Fortsetzung seiner Sitzung zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden den ersten Einigungsversuch ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen.

Den Plänen der Bundesregierung zufolge sollten Immobilieneigentümer Aufwendungen für Energiesparmaßnahmen an Gebäuden jährlich zu zehn Prozent von der Steuer absetzen dürfen. Die Bundesregierung sieht in der energetischen Sanierung des Gebäudebestands den zentralen Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele.

Das Finanzministerium rechnet mit Steuermindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr. Der Großteil der Kosten für die energetische Gebäudesanierung, nämlich etwa 900 Millionen Euro, soll dabei von den Ländern getragen werden.