Minderungs- und Aufrechnungsausschluss in AGB zulässig

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.06.2006 folgende Formularklauseln in einem Gewerbemietvertrag für zulässig erklärt:

  1. „Eine Minderung ist nur dann zulässig, wenn die Minderung von Vermieterseite aus anerkannt, mithin unstreitig oder dem Grunde und der Höhe nach rechtskräftig festgestellt ist.“
  2. „Eine Aufrechnung ist lediglich mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.“

Beide Klauseln führen nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf zu keiner unangemessenen Benachteiligung des gewerblichen Mieters im Sinne von § 307 BGB. Beide Klauseln wirken über eine Vertragsbeendigung und Rückgabe der Mietsache hinaus fort (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2006, I-10 U 159/05).