"Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat eine zentrale Bedeutung für die deutsche Gesellschaft und Volkswirtschaft", erklärten Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungs unternehmen. Freitag und Rasch forderten die Parteien nach der gestrigen Bundestagswahl übereinstimmend auf, die Themen Bauen und Wohnen bei den Koalitionsverhandlungen ihrer Bedeutung entsprechend zu berücksichtigen. "Die energetische Sanierung im Wohnungsbereich, der Abbau steuerlicher Hemmnisse und die Schaffung steuerlicher Anreize sowie die Stadtentwicklung müssen einen Schwerpunkt im zukünftigen Regierungsprogramm bilden und angemessen geregelt werden", so die beiden Präsidenten.
Es sei dringend notwendig, die Rahmenbedingungen für energetische Sanierung im Wohnungsbau zu verbessern. Hier spielten Vereinfachungen in der Förderung, z.B. durch Zuschüsse, und die Beseitigung von Hemmnissen im Miet- und Steuerrecht eine entscheidende Rolle. Beim Ordnungsrecht müsse eine umfassende Evaluierung der Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und EnEV 2009 erfolgen. Eine weitere Verschärfung der EnEV über die jetzt geltenden Anforderungen hinaus sei für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wirtschaftlich nicht mehr tragbar.
Zudem müsse der Abbau unnötiger Bürokratie gerade auch im Politikbereich "Energieeffizienz" sowohl auf Berliner als auch auf Brüsseler Ebene deutlich vorangetrieben werden. Die Zinsschrankenregelung und den § 13 Abs. 3
Satz 2 10 KStG gelte es ebenso abzuschaffen wie die wirkungslose Bauabzugsteuer. Die Verbände plädierten zudem für die Schaffung von steuerlichen Anreizen für den Wohnungsneubau in Wachstumsregionen. Angesichts der niedrigsten Neubauquote der Nachkriegszeit sei eine Wiedereinführung der degressiven AfA, um bezahlbaren Wohnraum für alle in Ballungsgebieten bereit stellen zu können, erforderlich.
Rasch und Freitag forderten darüber hinaus, die nationale Stadtentwicklungspolitik ressortübergreifend auszurichten. Sie solle den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren wahren sowie die Anpassung des Umfangs und der Qualität des Wohnraumangebots fördern. Wohnungsgenossenschaften als dritte Säule der Wohnraumversorgung neben dem Wohnen zur Miete und dem Wohnen im Eigentum seien dabei auch zukünftig von großer Bedeutung. (gi24/BFW)
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