Der Graue Kapitalmarkt soll künftig von den Gewerbeämtern und nicht von der Bundesfinanzaufsicht (BaFin) kontrolliert werden.
Das sehen die Pläne für das so genannte Anlegerschutz-II-Gesetz vor, das die Überprüfung der 80.000 freien Vermittler von Geldanlagen regelt, "berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (Freitagausgaben). Zuerst wollte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die BaFin mit der Aufgabe betreuen. Doch das Wirtschaftsministerium widersetzte sich. Zum Grauen Kapitalmarkt zählen unregulierte Finanzprodukte wie geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungen an Windparks, Steuersparmodelle oder Schuldverschreibungen.
In diesem Segment sind immer wieder dubiose Anbieter aufgefallen, die Anleger um ihr Geld brachten. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Gewerbeämter sollen nun die Eignung der Finanzagenten und derer Berater prüfen. Trotzdem sind Verbraucherschützer unzufrieden: Den Gewerbeämtern fehle es an Personal und an wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeiten.