„Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft muss sich in der aktuellen Situation insbesondere mit Blick auf ihren strukturbedingten hohen Fremdfinanzierungsanteil darauf verlassen können, dass Finanzierungen auch in Zukunft möglich bleiben. Sie sind Voraussetzungen für Investitionen und damit auch Arbeitsplätze. Dass beide Instrumente nicht für wohnwirtschaftliche Investitionen zugänglich sein sollen, ist im Hinblick auf die volkswirtschaftlichen Gesamtbedeutung der Branche unverständlich“, kommentierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, die heutige Verabschiedung des zweiten Konjunkturpakets durch das Bundeskabinett.
Unternehmen, die in den Neubau von Wohnungen investieren, können, wenn das Konjunkturpaket in der jetzigen Form in der zweiten Februar-Hälfte vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat beschlossen würde, weder den mit 15 Milliarden Euro ausgestatteten Versorgungsschirm zur Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft nutzen, noch das KfW-Paket für Unternehmen in Höhe von 100 Milliarden Euro.
„Dies hätte für unsere Branche fatale Folgen“, kritisiert Rasch. „Insbesondere für Bauträger und Projektentwickler haben sich die Zinskonditionen bereits jetzt deutlich verschlechtert, wie eine Umfrage unter unseren Mitgliedsunternehmen im November ergab. Jedes dritte Unternehmen berichtet sogar über Schwierigkeiten, überhaupt Projektfinanzierungen zu bekommen.“
Investitionen in den Neubau werden damit deutlich erschwert, so Rasch weiter. Dies sei angesichts des historischen Nachkriegsstands an Baugenehmigungen problematisch. Eine im Januar vom Eduard-Pestel-Institut vorgestellte Studie hatte ergeben, dass bis zum Jahr 2025 bundesweit rund 400.000 Wohneinheiten jährlich neu erstellt werden müssten, um den Bedarf am Wohnraum in deutschen Wachstumsregionen zu decken. Gebaut wird derzeit weniger als die Hälfte.
BFW/gi24
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